Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen den Auflagen des Dekrets Nr.94-490 vom 15. Juni 1994 zur Durchführung von Artikel 31 des Gesetzes Nr. 92 -645 vom 13. Juli 1992, welches die Bedingungen der Ausübung von Aktivitäten zur Organisation und zum Verkauf von Reisen und Aufenthalten enthält. Um die gesetzlichen Richtlinien einzuhalten geben wir die Artikel 95 bis 103 des vorliegenden Dekrets wieder.
Art. 51 - Vorbehaltlich der im zweiten Abschnitt vorgesehenen Ausschlüsse (a und b) im Artikel 14 des Gesetzes vom 13. Juli 1992, führen alle Angebote, Verkäufe von Reisen und Urlaubsdienstleistungen zur Übergabe der entsprechenden Dokumente gemäß den in diesem Abschnitt festgelegten Regeln.
Bei einem Verkauf von Flugtickets oder Transporttickets für regelmäßig erbrachte Leistungen, die nicht mit pauschalen Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesem Transport einhergehen, stellt der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere Tickets bzw. Fahrkarten für die gesamte Reise aus, die von dem Beförderer unter dessen Verantwortung ausgestellt werden. Bei einem Transport muss auf Nachfrage Name und Adresse des Beförderers genannt werden, in dessen Namen die Fahrkarten ausgestellt werden.
Auch bei getrennter Berechnung einzelner Leistungen, die im Rahmen ein und derselben Pauschale erbracht werden, bleibt der Verkäufer den Verpflichtungen nach dieser Richtlinie unterworfen.
Art. 96 - Der Verkäufer muss vor dem Abschluss des Vertrags und auf Basis eines Schriftstücks, das seine Adresse und die behördliche Genehmigung der Ausübung angibt, dem Kunden Informationen über die Preise, Daten und den anderen Elementen, aus denen die gelieferte Dienstleistung bei der Reise oder des Aufenthalts besteht, liefern, wie:
1. das Reiseziel, die Mittel, die Merkmale und die genutzten Transportkategorien;
2. die Art der Unterbringung, Angaben über Lage, Komfort und Hauptmerkmale der Unterbringung, ihre Zulassung und touristische Einstufung gemäß den Vorschriften des Gastmitgliedstaates.
3. die Anzahl der inbegriffenen Mahlzeiten;
4. die Beschreibung der Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt;
5. administrative und gesundheitstechnische Formalitäten, die gegebenenfalls und insbesondere bei Überschreiten von Grenzen erfüllt werden müssen sowie die Fristen, innerhalb derer diese erfüllt werden müssen;
6. die Besuche, Ausflüge oder andere Dienstleistungen, die im Gesamtpreis enthalten sind oder eventuell gegen einen Aufpreis zur Verfügung stehen;
7. die Minimal- oder Maximalgröße der Gruppe, die eine Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglicht sowie, wenn die Durchführung der Reise von einer Mindestanzahl Teilnehmer abhängt, eine Frist für die Mitteilung einer etwaigen Stornierung der Reise an den Kunden; dieses Datum darf höchstens einundzwanzig Tage vor Antritt der Reise festgelegt werden;
8. den Betrag oder den Prozentsatz des zu bezahlenden Preises, der als Anzahlung zu leisten ist, und einen Zeitplan für die Zahlung des Restbetrages;
9. die Modalitäten der Preisanpassung, wie sie im Vertrag gemäß den Bestimmungen des Artikels 100 des vorliegenden Dekrets festgelegt sind;
10. die Vertragsbedingungen vertraglicher Natur;
11. die Stornierungsbedingungen, die in den Artikeln 101, 102 und 103 festgelegt sind;
12. die Bestimmungen bezüglich der abgedeckten Risiken und die Versicherungssumme aus dem Versicherungsvertrag, der die Berufshaftpflichtfolgen der Reiseagenturen abdeckt und die zivilrechtliche Haftung der gemeinnützigen Vereine und Organisationen und der lokalen Tourismusbüros.
13. die Information bezüglich des möglichen Abschlusses einer Reiserücktrittversicherung oder eines Versicherungsvertrags, der besondere Risiken abdeckt, besonders die Kosten für eine Überführung in das Heimatland im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit.
Art. 97 - Die dem Kunden gelieferte Vorabinformation ist für den Verkäufer verbindlich, es sei denn, der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, bestimmte Teile derselben zu ändern. Der Verkäufer muss in diesem Fall deutlich angeben, welchen Umfang diese Änderung haben kann und welche Elemente sie betrifft.
In jedem Fall muss der Kunden vor Vertragsunterzeichnung über die Änderungen der Vorabinformationen informiert werden.
Art. 98 - Der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterzeichnete Vertrag muss schriftlich und in zweifacher Ausführung vorliegen, ein Exemplar wird dem Käufer übergeben, beide Ausführungen sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. Er muss die folgenden Klauseln enthalten:
1. Name und Adresse des Verkäufers, seines Bürgen und der Versicherung sowie der Name und die Adresse des Veranstalters;
2. das Reiseziel oder die Reiseziele und, soweit mehrere Aufenthalte vorgesehen sind, die einzelnen Zeiträume und deren Termine;
3. die Mittel, die Merkmale und die genutzten Transportkategorien, die Daten, Uhrzeiten und Abfahrts- und Ankunftsorte;
4. die Art der Unterbringung, Angaben über Lage, Komfort und Hauptmerkmale der Unterbringung, ihre touristische Einstufung gemäß den Vorschriften des Gastmitgliedstaates;
5. die Anzahl der inbegriffenen Mahlzeiten;
6. die Beschreibung der Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt;
7. die Besichtigungen, Ausflüge oder andere Dienstleistungen, die im Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthalts enthalten sind;
8. der Gesamtpries der berechneten Dienstleistungen sowie der Hinweis auf eine etwaige Preisänderung gemäß der Bestimmungen des nachfolgenden Artikels 100 ;
9. der Hinweis auf etwaige Abgaben für bestimmte Leistungen wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen oder entsprechende Gebühren auf Flughäfen, Aufenthaltsgebühren, sofern diese nicht im Preis der gelieferten Dienstleistungen inbegriffen sind;
10. die Termine und Modalitäten der Bezahlung; in jedem Fall darf die letzte Auszahlung des Kundens nicht unter 30 % des Reise- oder Aufenthaltspreis sein und muss zum Zeitpunkt der Ausstellung der Dokumente getätigt sein, die er benötigt, um die Reise oder den Aufenthalt anzutreten;
11. die Sonderbedingungen, die vom Kunden gewünscht und vom Verkäufer akzeptiert wurden;
12. die Modalitäten nach denen der Kunde etwaige Beanstandungen wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages erheben muss, Reklamationen müssen schnellstmöglich durch ein Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer erfolgen und eventuell schriftlich dem Reiseveranstalter oder Lieferant der diesbezüglichen Dienstleistungen mitgeteilt werden;
13. die Frist, innerhalb der der Kunde über die Stornierung der Reise oder des Aufenthalts durch den Verkäufer informiert werden muss, in dem Fall, bei dem die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts von einer Mindestteilnehmerzahl abhängt, gemäß den Vorschriften von des 7° des obenstehenden Artikels 96;
14. die Stornierungsbedingungen vertraglicher Natur;
15. die in Stornierungsbedingungen, die in den Artikeln 101, 102 und 103 festgelegt sind;
16. die Bestimmungen bezüglich der abgedeckten Risiken und die Versicherungssumme aus dem Versicherungsvertrag, der die Konsequenzen der Berufshaftpflicht und die zivilrechtliche Haftung Verkäufers abdeckt:
17. Angaben hinsichtlich des vom Verkäufers abgeschlossenen Versicherungsvertrags, der die Stornierungsfolgen in einigen Fällen abdeckt (Nummer der Police und Name des Versicherers) sowie diejenigen des Betreuungsvertrags, der einige Sonderrisiken abdeckt, besonders die Kosten für eine Rückführung ins Heimatland im Fall von Unfall oder Krankheit; in diesem Fall muss der Verkäufer dem Kunden ein Dokument aushändigen, das mindestens die abgedeckten Risiken und die ausgeschlossenen Risiken genau angibt;
18. Frist, bis wann dem Verkäufer mitgeteilt werden muss, dass der Kunde vom Vertrag zurücktritt;
19. die Verpflichtung, dem Kunden spätesten sechs Monate vor dem vorgesehen Abfahrtsdatum die folgenden Informationen schriftlich mitzuteilen:
a) Name, Adresse und Telefonnummer der lokalen Vertretung des Verkäufers oder, falls nicht vorhanden, die Namen, Adressen und Telefonnummern der lokalen Vereine, die dem Kunden im Fall von Schwierigkeiten helfen könnten oder, falls nicht vorhanden, eine Notruf-Telefonnummer mit der man in Kontakt mit dem Verkäufer treten kann;
b) bei Reisen oder Aufenthalten von Minderjährigen im Ausland, eine Telefonnummer und eine Adresse, mit der man direkt mit dem Kind oder mit einem Verantwortlichen an seinem Aufenthaltsort in Verbindung treten kann.
Art. 99 - Der Kunde kann seinen Vertrag einem Rechtsnachfolger überlassen, der dieselben Voraussetzungen erfüllt wie er um die Reise oder den Aufenthalt anzutreten, solange der Vertrag noch nicht rechtswirksam ist.
Außer im Falle einer vorteilhafteren Klausel ist dieser gehalten, den Verkäufer über seine Entscheidung durch Einschreiben mit Rückschein spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zu informieren. Wenn es sich um eine Kreuzfahrt handelt, beträgt die Frist fünfzehn Tage.
Diese Überlassung unterliegt einer vorherigen Erlaubnis seitens des Verkäufers.
Art. 100 - Wenn der Vertrag eine ausgesprochene Möglichkeit der Preisanpassung enthält, im Rahmen der in Artikel 19 des Gesetz vom 13. Juli 1992 vorgesehenen Grenzen, muss er genaue Angaben zur Berechnung machen, zu einer Preiserhöhung oder -senkung, oder Preisvariationen und insbesondere die Transportkosten und die Gebühren, die damit einhergehen, da wo Devisen einen Einfluss auf den Reise- oder Aufenthaltspreis haben können, der Teil des Preises, der der Änderung unterliegt, der Kurs von dort oder des Währungspreis, der als Referenz festgehalten wurde, als der Preis erstellt wurde, der im Vertrag steht.
Art. 101 - Sieht sich der Veranstalter vor dem Reiseantritt des Kundens gezwungen, an einem der wesentlichen Bestandteile des Vertrages, wie eine deutliche Erhöhung des Preises, eine erhebliche Änderung vorzunehmen, kann der Kunde ohne Vorgriff auf Rechtsmittel zur Wiedergutmachung eventuell erlittener Schäden und nachdem er vom Verkäufer durch Einschreiben mit Rückschein informiert wurde:
- entweder ohne Vertragsstrafe den Vertrag auflösen und die sofortige Erstattung der ausgegebenen Summen erhalten;
- die Modifikation akzeptieren oder die vom Verkäufer vorgeschlagene Ersatzreise; eine Zusatzklausel zum Vertrage, die die vorgenommenen Änderungen präzisiert muss dann von beiden Parteien unterschrieben werden; jede Preisminderung wird von den Summen, die der Kunde eventuell noch schuldet, vom Verkäufer abgezogen und, falls die durch den Kunden vorgenommene Zahlung den Preis der geänderten Leistung übersteigt, wird der zuviel eingenommene Betrag vor Abreisebeginn erstattet.
Art. 102 - Der in Artikel 26 des Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgesehene Fall, dass wenn der Verkäufer vor dem Reiseantritt des Kunden die Reise oder den Aufenthalt storniert, muss er den Kunden durch Einschreiben mit Rückschein darüber informieren; der Kunde erhält ohne Vorgriff auf Wiedergutmachung eventuell erlittener Schäden, vom Verkäufer eine sofortige Erstattung und ohne Vertragsstrafe die zuvor bezahlten Summen; der Kunde erhält in diesem Fall eine Entschädigung, die mindestens der Strafe entspricht, die er hätte zahlen müssen, wenn die Stornierung von seiner Seite zu diesem Zeitpunkt erfolgt wäre.
Die Bestimmungen dieses Artikels stehen in keiner Weise einer einvernehmlichen Regelung entgegen, die darauf abzielt, dass der Kunde eine Ersatzreise oder -Aufenthalt akzeptiert, die ihm der Verkäufer vorschlägt.
Art. 103 - Wenn der Käufer nach der Abreise des Kunden, nicht den überwiegenden Teil der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen liefern kann, und die einen nicht zu vernachlässigen Bruchteil des gezahlten Preises ausmachen, muss der Verkäufer sofort die folgenden Maßnahmen ergreifen, ohne Vorgriff auf die Wiedergutmachung eventuell erlittener Schäden:
- entweder Ersatz-Leistungen für die vorgesehenen Leistungen anbieten, indem er eventuell alle Aufpreise trägt; und wenn die vom Kunden akzeptierten Leistungen von minderwertigerer Qualität sind, muss der Verkäufer ihm sofort nach seiner Rückkehr die Preisdifferenz erstatten;
- oder wenn er keine Ersatzleistung liefern kann oder wenn diese vom Kunden aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt werden, muss er dem Kunden ohne Aufpreis, die Fahrscheine übergeben, damit der Kunde zum Abreiseort oder zu einem anderen, von beiden akzeptiertem Ort zurückreisen kann, und das unter Bedingungen, die als gleichwertig beurteilt werden.
Buchungs-Sonderbedingungen
Gemäß Artikel 95 A 103 des Dekrets Nr.94-490 vom 15.Juni 1994
1 Information
Das vorliegende Dokument stellt ein Vorangebot dar, im Sinne der nebenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verpflichtet das Office de Tourisme, Bergerac-Sud Dordogne. Es können sich jedoch noch natürlich Änderungen in der Art der Dienstleistung ergeben. Gemäß Artikel 97 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden diese Änderungen, falls sie vorkommen, schriftlich dem Kunden vom Office de Tourisme, Bergerac-Sud Dordogne mitgeteilt, vor Abschluss des Vertrages.
2 Haftung: Touristeninformation Bergerac - Sud Dordogne ist verantwortlich Nach Absatz 23 des Gesetzes vom 13. Juli 1992, der vertraglich festlegt: " Jede natürliche oder juristische Person, die sich den in Artikel 1 erwähnten Vorhaben widmet, verpflichtet sich dem Käufer gegenüber zu einer guten Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, egal ob diese Verpflichtungen selbst oder von anderen Dienstleistern ausgeführt werden, unbeschadet seiner Befugnis gegen diese Rechtsmittel einzulegen. Jedoch kann er sich ganz oder teilweise von seiner Haftung befreien, indem er den Beweis bringt, dass die Nichterfüllung des Vertrags entweder nachweislich dem Kunden selbst oder einem außenstehenden Dritten oder einem Fall höherer Gewalt zuzuschreiben ist.
Von der Touristeninformation Bergerac-Sud Dordogne wird jede Verantwortung für eventuell von den Kunden während ihres Aufenthalts verursachten Schäden abgelehnt, die Haftung für zerbrochenes oder beschädigtes Material wird den Kunden von den betreffenden Dienstleistern in Rechnung gestellt.
3 Buchung: Jede Option, ob telefonisch oder schriftlich, wird von der Touristeninformation Bergerac-Sud Dordogne nur als Interesse für eines ihrer Angebote gewertet. Sie stellt keinerlei Buchung für sie dar. Die Buchung wird erst gültig, wenn ein Vorschuss von 25 % des Gesamtpreises gezahlt wurde + 16 € Bearbeitungsgebühr (bei Tagesreisen und Aufenthalten) und, wenn der vom Kunden unterzeichnete Vertrag dem Buchungsservice vor Ablauf der angegebenen Frist zugeschickt wird.
4 Restzahlung: Der Kunde verpflichtet sich, der Touristeninformation Bergerac-Sud Dordogne bei Erhalt der Rechnung, den restlichen Betrag zehn Tage vor Beginn der Dienstleistung (Ausflug, Aufenthalt) vorbehaltlich Artikel 98, Linie 10 zu zahlen sowie bei den Aufenthalten die endgültige Liste der Teilnehmer mit Zimmerverteilung.
Wenn der Kunde bis zum vereinbarten Zeitpunkt den Restbetrag nicht gezahlt hat, wird der Aufenthalt als storniert angesehen. Die Dienstleistung wird wieder zum Verkauf angeboten und es wird keine Erstattung gezahlt.
Weniger als fünf Tage vor dem Beginn der Dienstleistung, kann die dem Kunden übersandte Rechnung nicht mehr geändert werden. Im Falle einer Stornierung eines der Gruppenteilnehmer wird nun keine Erstattung mehr gezahlt.
5 Verspätete Anmeldung: Im Fall einer Anmeldung weniger als 30 Tage vor dem Beginn des Aufenthalts wird die Zahlung des Gesamtpreises bei der Buchung fällig.
6 Voucher: sobald die Zahlung für den Aufenthalt erhalten wurde, stellt die Touristeninformation Bergerac-Sud Dordogne dem Kunden einen Voucher aus, der dieser dem betreffendem Dienstleister aushändigen muss.
7 Ankunft und Abfahrt: Der Kunde muss sich an dem Tag der Aushändigung des (oder der) Voucher vorstellen. Im Fall einer Verspätung oder wenn er in der letzten Minute verhindert wurde, muss der Kunde die Touristeninformation Bergerac-Sud Dordogne oder die Dienstleister direkt benachrichtigen, deren Kontaktdaten auf dem Voucher stehen. Die wegen dieser Verspätung nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen bleiben geschuldet und können nicht erstattet werden. Der Gast muss sein Zimmer vor 12 Uhr am Abfahrtstag verlassen.
8 Stornierung durch den Kunden: Jede Stornierung muss der Touristeninformation Bergerac-Sud Dordogne schnellstmöglich mitgeteilt werden und durch ein Einschreiben mit Rückschein bestätigt werden. Das Datum dieses Dokuments ist das einzige Element, das für die endgültige Stornierung berücksichtigt wird. Bei jeder Stornierung durch den Kunden, setzt sich die von der Touristeninformation Bergerac-Sud Dordogne zurückbehaltene Summe wie folgt zusammen:
- Mehr als 30 Tage vor der Dienstleistung: 10 % des Gesamtbetrags der Dienstleistung
- Zwischen dem 30. und 21. Tag: 30 % des Gesamtbetrags für die Dienstleistung
- Zwischen dem 20. und 8.: 50 % des Gesamtbetrags
- Zwischen dem 7. und 5. Tag: 75 % des Gesamtbetrags
- Weniger als 5 Tage vorher oder im Fall des Nichterscheinens am betreffendem Tag: 100 % des Gesamtbetrags für die Dienstleistung
NB: Im Fall eines Nicht-Konsums von einem oder mehrerer Bestandteile der Dienstleistung aufgrund des Kundenwunschs hat dieser keinerlei Anspruch auf jedwede Entschädigung.
9 Änderung eines wesentlichen Vertragsbestandteil durch den Buchungsservice: Bitte konsultieren Sie den Artikel 101 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10 Stornierung durch den Verkäufer: Bitte konsultieren Sie den Artikel 102 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
11 Verhinderung des Verkäufers, während des Aufenthalts die im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen zu liefern: Bitte konsultieren Sie den Artikel 103 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12 Reklamation: Jede Beanstandung, die mit der Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrags in Zusammenhang stehen, muss an die Touristeninformation der Buchung schnellstmöglich per Einschreiben mit Rückschein berichtet werden
13 Berufshaftpflichtversicherung: Die Touristeninformation ist versichert bei der GAN, Nr. 971371739: 2, rue Pillet-Will 75009 Paris, für Schäden, Personenschäden, materielle und immaterielle, zur Abdeckung der Folgen bei der Berufshaftpflichtversicherung.
Office Tourisme Bergerac - Sud Dordogne
Rechtsform: Verbindungsgesetz 1901
SIRET-Nr. 385 247 135 000 10
Örtliches Tourismusbüro ermächtigt von Atout France: IM 024110007
Finanzgarantie: Groupama Crédit-Assurance: IM 30000
Geschäftssitz: 97, rue Neuve d'Argenson - 24100 BERGERAC
Telefon: 05 53 57 03 11
Fax: 05 53 61 11 04
E-Mail: contact@bergerac-tourisme.com
Bankkonto: CCSO BERGERAC
10638 - 00241 - 02415402180 - 86
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